Schulprogramm
Liebe Eltern,
mit diesem kleinen Leitfaden möchten wir Sie in unserer Schule recht herzlich willkommen heißen.
Bei der anfänglichen Informationsfülle scheint es uns sinnvoll, Ihnen einige grundlegende Hinweise schriftlich zu geben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Klassenlehrerinnen sowie der Schulleiter zur Verfügung.
Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten
1. an die Klassenlehrerin
2. an das Sekretariat (Änderung der Schülerkarte)
Betreuungsangebot Kl. 1 + 2 |
Ihr Kind hat die Möglichkeit, im Anschluss an seinem Unterricht täglich in der 5. Stunde an einer Betreuung teilzunehmen. Eine Anmeldung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich; die angemeldeten Kinder können erst am Ende der 5. Stunde (12.30 Uhr) abgeholt werden, um so eine ruhige und gleichmäßige Betreuungsphase zu gewährleisten.
Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht, d.h., dass Ihr Kind verpflichtet ist, an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich, die bis zu drei Tagen von der Klassenlehrerin, bis zu sieben Tagen von der Schulleiterin erteilt werden kann. Für eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag zu stellen, dem jedoch lt. Schulgesetz nur dann entsprochen werden kann, wenn persönliche zwingende Gründe vorliegen.
Im Laufe des Schuljahres finden regelmäßige Elternabende statt, die von der Elternvertretung in Absprache mit den Klassenlehrerinnen einberufen werden. Eine regelmäßige Teilnahme aller Eltern wird erwartet.
Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Klassenfeiern, Schulfeste, Sportfeste u.a. leben davon. Leseeltern sind eine große Bereicherung für den Unterricht. Die selbstständige Organisation der Schülerbücherei durch Eltern ermöglicht unseren Kindern eine tägliche Ausleihe von Büchern. Bei Interesse an einer Mitarbeit melden Sie sich bitte bei den Klassenlehrerinnen.
Elternsprechtage u. -gespräche |
Jährlich finden 2 Elternsprechtage statt (November u. Februar), an dem die Möglichkeit besteht, alle Lehrkräfte der Schule zu sprechen. Unter Berücksichtigung von Terminwünschen sind Gespräche von etwa 10minütiger Dauer möglich. Einzelgespräche mit den Lehrkräften können selbstverständlich auch außerhalb der Elternsprechtage vereinbart werden.
Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch den § 88 ff des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die unterschiedlichen Konferenzen und Gremien wählen lassen.
Laut § 55 NSchG können auch Lebenspartner/-innen, die mit dem erziehungsberechtigten Elternteil des Kindes verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, zu Elternvertretern gewählt werden, falls der Erziehungsberechtigte dem zustimmt.
An jedem Schulvormittag haben die Kinder vor der 1. Pause Gelegenheit, in ihrer Klasse zu frühstücken. Bitte achten Sie auf ein gesundes Frühstück.
Ihre Kinder dürfen während des Unterrichts Wasser trinken.
Ihre Kinder können über die Klassenlehrer Minerawasser und Milch bestellen.
Die Elternschaft der Grundschule Larrelt hat 2004 einen Förderverein gegründet, der das Ziel verfolgt, die Aktivitäten der Schule materiell, ideell und durch persönlichen Einsatz zu unterstützen. Diese Initiative wird von der Schule sehr begrüßt und unterstützt, da eine Reihe von Anschaffungen, die den Kindern im Schulalltag zugute kommen, so in den letzten Jahren realisiert werden konnten.
Mitgliedsanträge finden Sie am Brett des Fördervereins in der Eingangshalle oder im Sekretariat.
Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden beim Hausmeister gesammelt. Diese Fundsachen können von Ihnen oder Ihrem Kind beim Hausmeister persönlich gesichtet bzw. abgeholt werden. An den Elternsprechtagen werden nicht abgeholte Fundsachen nochmals ausgelegt.
Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es wichtig ist, Schulsachen und Kleidung, die ausgezogen wird (insbes. Jacken, Hausschuhe) namentlich zu kennzeichnen.
Hausaufgaben dienen in 1. Linie der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffs. In der Grundschule sollte die Dauer von ca. 30 Minuten (je nach Klassenstufe) in der Regel nicht wesentlich überschritten werden. Von Freitag zu Montag werden keine Hausaufgaben erteilt.
In der Regel unternimmt jede Klasse im Laufe der Grundschulzeit einen mehrtägigen Schullandheimaufenthalt. Über Planung und Kosten informiert die Klassenlehrerin die Eltern rechtzeitig.
Es wird ein Betrag von 5 Euro (halbjährlich 2,50 Euro) im Laufe des Schuljahres eingesammelt.
Sollte Ihr Kind längerfristig krank sein, sind Sie verpflichtet, spätestens am dritten Tag die Schule darüber zu informieren. Dieses kann auf schriftlichem oder telefonischem Weg geschehen. Sobald eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist, geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Dauer und der Grund des Fehlens hervorgehen sollten.
Schulbücher (im 1. Schuljahr nur die Fibel) können gegen eine Gebühr in der Schule ausgeliehen werden. Sie sind am Ende des Schuljahres in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, da eine jeweils mehrjährige Nutzungsdauer vorgeschrieben ist. Beschädigte, verschmutzte oder mit Stift „ausgefüllte“ Lehrwerke müssen von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Schutzumschläge sind notwendig. Arbeitshefte und anderes Verbrauchsmaterial sind von der Lehrmittelausleihe ausgenommen und müssen auf eigene Kosten beschafft werden.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Bereits ab 7.40 Uhr gibt es eine allgemeine Aufsicht, ab 7.50 Uhr werden die Kinder von den Lehrkräften in ihren Klassen beaufsichtigt.
Beginn und Ende des Unterrichts sind den Fahrzeiten der Busse angepasst. Nach dem Unterricht werden die Kinder von einer Lehrkraft zum Bus begleitet. Die Twixlumer Kinder erhalten über die Schule eine Busfahrkarte von der Stadt (der Weg ist länger als 2 km), die Kinder aus der VW-Siedlung leider nicht. Eine Fahrt kostet 0,80 €. Günstiger werden die Fahrten, wenn sie den Kindern eine sogenannte Kinderwertkarte kaufen. Die Kinder stecken diese Karte dann bei jeder Fahrt in den Entwerter und es werden pro Fahrt 0,60 € abgebucht. Sie ist erhältlich im Kundencenter Treffpunkt, Große Straße 10 – 12, 26721 Emden. Die Geschäftszeiten sind Montags – Freitags 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Höchstbetrag, mit dem diese Karte aufgeladen wird, beträgt 30,00 €, der Mindestbetrag 6,00 €.
Schulchor und –orchester führen als klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaft (1.-4. Jahrgang) halbjährlich ein Projekt durch. Die teilnehmenden Kinder verpflichten sich nach 2 Schnupperstunden für ein Halbjahr.
Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülern Fächer in den Klassenräumen an. In diesen können verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Tuschzeug, Mappen, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden.
In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. War ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie unverzüglich die Klassenleitung informieren, die in diesem Fall die Unfallmeldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband weiterleitet.
Auch ehrenamtlich tätige Eltern sind versichert.
Die Entscheidung darüber, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Straßenglätte, Sturm ..) der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfällt, trifft die Stadt Emden. Dies wird so früh wie möglich über den Rundfunk bekanntgegeben.
Außerdem finden Sie auf der Seite www.vmz-niedersachsen.de unter dem Punkt „Niedersachsen Mobil“ aktuelle Schulausfälle.
Ein Anruf in der Schule erübrigt sich für Sie dadurch.
Für Kinder die aus Unkenntnis des Schulausfalls oder wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeit trotzdem in der Schule ankommen, wird eine Notbetreuung angeboten.
Erziehungsberechtigten, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ist es freigestellt Ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist. Geben Sie Ihrem Kind eine entsprechende Entschuldigung mit.
Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die halbjährlich erteilt werden. Ausnahme: Im 1. Schuljahr erhalten die Kinder das erste Zeugnis am Ende des Schuljahres. In Klasse 1 und 2 erfolgt die Beurteilung in Form von Lernstandsbeschreibungen. In Klasse 3 und 4 erhalten die Kinder Zensuren. Am Ende der 2. Klasse und 3. Klasse erfolgt eine Versetzung.
Am Ende des 4. Schuljahres erfolgt der Übergang in eine weiterführende Schule.
Die Klassenkonferenz in Jahrgang 4 spricht eine Schullaufbahnempfehlung aus. Immer wenn es Zeugnisse gibt, haben alle Kinder nach der 3. Stunde frei. (Ausnahme: Zeugnisse Ende 4. Schuljahr)
Mitarbeiter/Innen der Schule |
Schulsekretärin: Frau Baumann
Hausmeister: Herr Hoffmann
Päd. Mitarbeiterinnen: Frau Junior,
Frau Settgast
Frau Donath Leandro
Herr Hoffmann
Kollegium: Frau Bagusche
Frau Ehrenreich-Kehl
Frau Hirth
Frau Seiffert Schellhorn
Frau Rase
Frau Uken
Frau von Garrel
Herr Banov
Rektor: Herr Riecken
Stand: 27.11.2015